Fahrradskizzen: Cycling Trips on Sleepy Roads, Verkehrszeichen, Radwege …

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Cycling Trips on Sleepy Roads: Verschlafene Straßen zwischen Kürten, Lindlar, Marienheide und Wipperfürth.

Es gibt zwischen Kürten, Lindlar, Marienheide und Wipperfürth einige Straßen auf denen weniger Autos fahren und somit das Radfahren mehr Spaß macht und sicherer ist. Hier möchte ich sie erkunden.

Meine Idee bei Cycling Trips on Sleepy Roads ist die verschlafenen Straßen zwischen Kürten, Lindlar, Marienheide und Wipperfürth zu erkunden und zu dokumentieren. Komme ich auch ohne die Benutzung der großen Straße durch die Gegend?

Zwei Dinge stehen aber regelmäßig dem Befahren dieser verschlafenen Straßen im Weg. Erstens fehlende Radwege an den vielbefahrenen Straßen, die einen zu den ruhigen Straßen bringen könnten. Zweitens „Durchfahrt verboten“-Schilder, die es manchmal verhindern diese ruhigen Straßen legal als fahrradfahrende Person zu benutzen. Diese Schilder als fahrradfahrende Person zu ignorieren kann nicht die Lösung sein. Genauso wenig wie das Schieben des Rades durch diese Passagen.

Fehlende Radwege und Schilder, die die Durchfahrt verbieten, machen die Gegend eher fahrradunfreundlich, statt zu einem „Paradies für Radler“.

Radwege

Es läßt sich leider nicht vermeiden, dass auch über belebte Straßen gefahren werden muß. Schön ist es, wenn dann entlang der Straße ein Radweg ist. So kommt zumindest halbwegs sicher zum nächsten Einstiegspunkt zu wieder weniger belebten Straßen. Das es viel zu wenig Radwege gibt, brauche ich an dieser Stelle nicht zu erwähnen.

Folgende Tabelle zeigt die mir bekannten Radwege in der Gemeinde Lindlar:

Radweg von Steinenbrücke nach Frielingsdorf


Bild 1
Dieser Radweg beginnt in Steinenbrücke als gemeinsamer Fuß-/Radweg. Verläuft, teilweise von der Straße durch einen Wiesenstreifen getrennt, über Brochhagen knapp bis nach Frielingsdorf. Das genaue Ende des Weges ist schwer zu erkennen. Am Höhenweg endet dann der Bürgersteig komplett.

Bild 1: Der Rad-/Fußweg verläuft in beide Richtungen (Bild in Höhe Dorfplatz Brochhagen)
Radweg von Kemmerich nach LindlarDieser Radweg startet an der Kapelle bei Kemmerich. Verläuft, teilweise von der Straße durch einen Wiesenstreifen getrennt, über Lingenbach knapp bis zur Rheinstraße in Lindlar. In Lindlar läuft er dann aus als Fußweg mit „Radfahrer frei“.
Radweg an der L284 (Sülztalstraße) von Georghausen bis zur Straße ins Dürschtal. Dieser Radweg kommt als Fußweg mit „Radfahrer frei“ von Offermannsheide runter. Führt von Georghausen vorbei an Neulinde. Endet an der Straße ins Dürschtal (Richtung Dürscheid).
Radweg von Kuhlbach nach Lindlar


Bild 2


Bild 3
Dieser Radweg startet in Kuhlbach und führt bis nach Lindlar entlang der Neuenfelder Straße / Klauser Straße. Mit seinen 3,5 Kilometer der längste Radweg der bisher genannten.

Bild 2: Am Radweg von Kuhlbach nach Lindlar (hier Vorderrübach/Klauser Straße): Unten ist ein Zeichen 240 für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, d.h. es gibt keine getrennte Spur für Radfahrer. Fußgänger und Radfahrer benutzen den Weg auf gesamter Breite gleichberechtigt.

Bild 3: Am Radweg von Kuhlbach nach Lindlar (hier Vorderrübach/Klauser Straße): An derselben Stelle, hier aus Hönighausen kommend, werden alle Verkehrsteilnehmer mit einem Vorfahrt achten-Schild (Zeichen 205, Vorfahrt gewähren) auf den in beide Richtungen verlaufenden Radweg hingewiesen (Zusatzschild 1000-32, Radfahrer kreuzen).
Radweg Bahntrasse Sülztalbahn. Dieser Radweg führt von Lindlar über Linde-Bruch, Quabach, Hommerich und Georghausen bis nach Overath-Bilstein. Start des Radwegs Bahntrasse Sülztalbahn ist in Lindlar. Es gibt mehrere gute Einstiegspunkte, auch aus wenig befahrenen Straßen. Mit seinen 11 Kilometern und der Ferne vom Autoverkehr spielt dieser Radweg in einer anderen Liga. In Zukunft soll der Radweg ein Teil des Agger-Sülz-Radweges werden.
Radweg Remshagen nach Eichholz.Dieser Radweg führt auf einem etwas breiteren Bürgersteig vom Remshagener Ortsrand über Horpe bis nach Eichholz. Ich meine mich zu erinnern, dass dort in Eichholz wirklich das Radwegende zur ein Zusatzzeichen „Ende“ angezeigt wird.
Fuß/Radweg bzw. Fußweg mit „Radfahrer frei“ Jugendherberge


Entlang der Straße stehen unterschiedliche Schilder. Am Kreisverkehr mit Altem Schleifstein steht ein Zeichen 240 für gemeinsamen Fuß/Radweg. Es folgen Zeichen für ein Fußweg, ohne Zusatzzeichen. Dann an zwei Stellen Zeichen für einen Fußweg mit Zusatzschildern „Radfahrer frei“ und „Richtungspfeil“ (einseitig in Richtung Kreisverkehr). Am Anfang der Straße ein Fußwegschild ohne Zusatzzeichen. 50 Meter davor Fußweg mit Zusatzschildern „Radfahrer frei“.
Fuß/Radweg Kapellensüng zur L284


Bild 4
Von der Kirche in Kapellensüng geht ein schmaler Fuß/Radweg hinab zur Sülz, überquert diese und führt bis zur Sülztalstraße (L284).

Bild 4: Kurz vor der Überquerung des Baches Sülz steht dieses Schild in Fahrtrichtung zur L284.
Tabelle: Radwege in der Gemeinde Lindlar

Noch gibt es im Netz keine Übersicht oder Karte, auf der alle Radwege eingezeichnet sind. Es gibt Karten mit radtouristischen Strecken, z.B. Themenrouten, die über Radwege gehen können, aber auch über normale Straßen.

Ein hilfreiches Tool für die Planung einer Tour ist die Seite OpenCycleMap.org, denn hier können Mitglieder der OCM-Community auch richtige Radwege markieren. OCM nutz OpenStreetMap (OSM). Es gibt verschiedene Tags um Radwege zu kennzeichnen:

highway=cyleway (reiner Radweg)

cyleway=track (Radweg neben der Straße)

Fehlerfrei ist die Karte nicht. Radwege die nicht von Mitgliedern markiert wurden fehlen

Straßenschilder beachten

Schöne Strecken, auf verschlafenen Straßen gibt es reichlich. Aber trotz guter Planung mit mehreren Apps, landet die fahrradfahrende Person manchmal vor „Durchfahrt verboten“-Schildern (Zeichen 250), die statt „Radfahrer frei“ nur für Land- und Forstwirtschaft freigegeben sind.

Während das Wandern eigentlich überall erlaubt ist, muss beim Radfahren viel mehr drauf geachtet werden, ob die Straße, die die fahrradfahrende Person befahren will, überhaupt für Fahrräder freigegeben ist. Dem Wanderer wird eigentlich auf allen Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Die fahrradfahrende Person steht manchmal vor einem Verbotsschild. Einige verschlafene Straßen sind damit leider Tabu, auch wenn bekannte Routenplaner oder Bikeapps die Durchfahrt empfehlten.

Zeichen 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art. Mit Zusatzschild „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“. Fahrradfahrende Personen dürfen hier nicht durchfahren.

Dieses Schild steht an der Straße zwischen Hönighausen und Vorderrübach (im Hintergrund Industriepark Klause).
Zeichen 250, Verbot gilt für Fahrzeuge aller Art. Mit Zusatzschild „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“. Allerdings ist dieses temporär mit Folie durchgestrichen. Fahrradfahrende Personen dürfen hier nicht durchfahren.

Dieses Schild steht an der Straße zwischen Hönighausen und Vorderrübach in Richtung Lindlar-Brungerst (im Hintergrund der Funkturm beim Brungerst). Laut Straßenverkehrsordnung ist der Weg für fahrradfahrende Personen Tabu. Von Seiten des Tourismus wird der Weg aber mit in „Rund um den Lindlarer Ortskern“ genommen.


Zeichen 260, Verbot gilt für Krafträder (mit Beiwagen, Kleinkrafträder & Mofas sowie für Kraftwagen & sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge). Mit Zusatzschild „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“. Fahrradfahrende Personen dürfen hier fahren.

Dieses Schild steht an der Straße zwischen Hartegasse und Hönighausen.
Zeichen 260, Verbot gilt für Krafträder (mit Beiwagen, Kleinkrafträder & Mofas) sowie für Kraftwagen & sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Mit Zusatzschildern „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“ und „1,3 km“. Fahrradfahrende Personen dürfen hier fahren. Die Schilderkombination sagt wohl: In 1,3 Kilometern darf die Straße nicht mehr von Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen befahren werden, es sei denn, es handelt sich um Land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr. Von dem Schild bis in 1,3 km Entfernung ist eine ganz normale öffentliche Straße.

Das Schild steht in Vorderrübach in Richtung Hönighausen. Hier kann man vom „Radweg von Kuhlbach nach Lindlar“ abbiegen.

Zeichen 260, Verbot gilt für Krafträder (mit Beiwagen, Kleinkrafträder & Mofas) sowie für Kraftwagen & sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Mit Zusatzschildern „150 m“ und „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“. Fahrradfahrende Personen dürfen hier fahren. Die Schilderkombination sagt wohl: In 150 Metern darf die Straße nicht mehr von Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen befahren werden, es sei denn, es handelt sich um Land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr. Von dem Schild bis in 150 m Entfernung ist eine ganz normale öffentliche Straße. In 150 Metern kommt ein weiteres Zeichen 260 (Bild unten). mit Zusatzschild „Land- und forstwirtschaft. Verkehr frei“. Fahrradfahrende Personen dürfen hier fahren.

Eine Meldung in der Presse im Sommer 2021 lautete: „Wirtschaftswege in Lindlar sollen für Radfahrer freigegeben werden“ (Ksta 2021). Dies klang vielversprechend. Über der Überschrift stand „Radfahrer frei“. Würden nun alle Wirtschaftswege mit Zeichen 250 ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ erhalten? Nein, natürlich nicht. Die in der Lokalpolitik tätigen Personen des Lindlarer Gemeinderats tauschen ihre Argumente aus:

Politiker/-innen A: Wollte Wirtschaftswege für fahrradfahrende Personen freigeben, damit es mit wenig Kosten mehr Radwege in der Gemeinde gibt.
Politiker/-innen B: Fragte sich, wer haftet, wenn ein fahrradfahrende Person auf diesen freigegebenen Wegen stürzt. Freigegebene Wege müssten auch von der Gemeinde gepflegt werden. Da die Wege von der Land- und Forstwirtschaft benutzt würden, würde es vorkommen, dass die Wege oft kurzzeitig nicht passierbar seien.
Politiker/-innen C: War hingegen klar, dass fahrradfahrende Personen in der Realität auf einer guten Straße nicht wegen eines Zeichens 250 vom Fahrrad absteigen würden.
Ordnungsamt: Trotz Zeichen 250 sind einige dieser Wege auf überregionalen Karten als Radwege eingezeichnet.

An dieser kleinen Diskussion zeigt sich das ganze Dilemma um Zeichen 250. Einerseits könnten Zusatzschilder „Radfahrer frei“ Teile des Flickenteppichs beseitigen und zu den touristischen Radwegekarten aufschließen, andererseits steht bei einigen Wegen das Haftungsproblem im Wege. Verstehen kann ich beide Argumente. Aber trotzdem müssen Wege gefunden und ermöglicht werden. Wenn ein Problem nicht heute gelöst werden kann, darf man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern am nächsten Tag nach einer Lösung suchen.

Hier in Lindlar-Holl sieht man ein zusätzlich angebrachtes Schild „Radfahrer frei“ unter einem Zeichen 250. Hierdurch können nun fahrradfahrende Personen von aus Richtung Fenke über Holl nach Brochhagen hinabfahren. Früher hätten sie hier schieben müssen.

Hinweis auf Bahntrasse Sülztalbahn an der Hauptstraße in Lindlar. Eigentlich ist hier Einbahnstraße, aber kurz zuvor steht hier diese Schildkombination …
Fahren gegen die Einbahnstraße ist hier erlaubt. Zeichen 267 „Einfahrt verboten“ (rote Fläche mit weißen Balken; der Rest sind die üblichen Aufkleber der Fußballultras) mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ an der Hauptstraße in Lindlar. Damit kann die gesamte Hauptstraße mit Fahrrädern durchfahren werden.
Am Kirchplatz in Lindlar steht diese Kombination (Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, Radfahrer frei). Der Verkehr darf hier nur nach Rechts abbiegen. Radfahrer dürfen auch nach Links abbiegen. Radfahrende Personen dürfen hier auch geradeaus fahren (zur Eisdiele). Der Autoverkehr kann so in die querverlaufene Einbahnstraße einbiegen. Radfahrende Personen können gegen die Einbahnstraße fahren